Die Freiplatzaktion Basel (FPA) existiert seit 40 Jahren. Ursprünglich als ‹Aktion freie Plätze für tamilische Flüchtlinge› gegründet, ist sie heute eine Beratungsstelle für alle Migrant:innen. Die Angebote der FPA beinhalten eine umfassende Rechts- und Sozialberatung, Deutschkurse, administrative Alltagsunterstützung sowie verschiedene Formate im Bereich der Arbeitsintegration. Alle unsere Angebote sind sehr niederschwellig. Die FPA ist nicht ‹nur› eine Beratungstelle, sondern agiert auch anwaltschaftlich. Vorwiegend in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren führen wir Mandate durch alle Instanzen, mitunter bis vor Bundes- oder Bundesverwaltungsgericht.
Glossar: Härtefallpraxis
Glossar: Härtefallregelung
Abgewiesene Asylsuchende, Personen im Asylverfahren, vorläufig Aufgenommene sowie Sans-Papiers können im Fall einer persönlicher Notlage eine Härtefallgesuch einreichen, um eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) zu beantragen. Ein persönliche Notlage resp. ein schwerwiegender persönlicher Härtefall liegt vor, wenn die Lebensbedingungen der betreffenden Person im Vergleich mit dem «durchschnittlichen Schicksal», das ihre Landsleute bei einer Rückkehr zu erwarten hätten, in erhöhtem Mass in Frage gestellt sind. Da es sich bei der Härtefallbewilligung um eine humanitäre Bewilligung handelt, ist die Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland gemäss persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht entscheidend und nicht der Schutz vor Ereignissen, die bei einer allfälligen Rückkehr drohen könnten (z.B. Verfolgung, Krieg etc.).
Für die Härtefallbewilligungen sind die Kantone zuständig, die prüfen, inwieweit die Rückkehr und das Leben im Herkunftsstaat für eine Person zumutbar sind. Dabei wird die mögliche zukünftige Lebenslage im Herkunftland mit der persönlichen Situation in der Schweiz verglichen. Es besteht keinen Rechtsanspruch auf eine Härtefall- resp. Aufenthaltsbewilligung. Je nach Status, die eine Person in der Schweiz inne hat, kommen bei schwerwiegenden persönlichen Härtefallen unterschiedliche Gesetze zum Zug.
Asylsuchende und abgewiesene Asylsuchende
Gemäss Art. 14 Abs. 2 AsylG können Kantone Asylsuchenden oder abgewiesenen Asylsuchenden in Übereinstimmung mit dem SEM eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn
die betroffene Person sich seit Einreichung des Asylgesuches mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat;
der Aufenthaltsort der betroffenen Person den Behörden immer bekannt war;
wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt; und
keine Widerrufsgründe gemäss Art. 62 AuG vorliegen.
Vorläufig Aufgenommene
Gemäss Art. 84 Abs. 5 AuG können Kantone vorläufig Aufgenommenen in Übereinstimmung mit dem SEM eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn
sie sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten;
wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt; und
keine Widerrufsgründe gemäss Art. 62 AuG vorliegen.
Insbesondere ausschlaggebend für die persönliche Notlage sind die familiären Verhältnisse, die Integration und die Zumutbarkeit einer Rückkehr in das Herkunftsland. Es gelten die gleichen Widerrufsgründe wie bei Asylsuchenden und abgewiesenen Asylsuchenden. Im Gegensatz zu ihnen muss der Aufenthaltsort der vorläufig Aufgenommenen den Behörden nicht immer bekannt gewesen sein.
‹Klassische› Sans-Papiers
Sans-Papiers haben ebenfalls die Möglichkeit, beim Kanton, in dem sie sich aufhalten, ein Härtefallgesuch einzureichen, um eine Aufenthaltsbewillgiung zu erhalten. Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG, der besagt, dass von den Zulassungsbestimmungen für Aufenthaltsbewilligungen (Art. 18-29 AuG) abgewichen werden kann, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. Die Kriterien für eine Härtefallbewilligung für Sans-Papiers ergeben sich aus den Bestimmungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die auch die Bestimmungen für Asylsuchende, abgewiesene Asylsuchende und vorläufig Aufgenomme ergänzen und konkretisieren.
Härtefallkriterien
Gemäss Art. 31 Abs. 1 VZAE bestehen folgende Härtefallkriterien, die bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für oben genannte Personen angewendet werden:
die Integration der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers;
die Respektierung der Rechtsordnung durch die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller;
die Familienverhältnisse, insbesondere der Zeitpunkt der Einschulung und die Dauer des Schulbesuchs der Kinder;
die finanziellen Verhältnisse sowie der Wille zur Teilhabe am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung;
die Dauer der Anwesenheit in der Schweiz;
der Gesundheitszustand;
die Möglichkeiten für eine Wiedereingliederung im Herkunftsstaat.
Die Liste der Kriterien ist nicht abschliessend, d.h. es können weitere Kriterien erwogen werden.
Das Härtefallverfahren
Härtefallgesuche werden beim Kanton eingereicht, der für die betreffende Person zuständig resp. in welchem die betreffende Person wohnt (dies betrifft Sans-Papiers, die aufgrund ihrer rechtlichen Situation nicht angemeldet sind). Das kantonale Migrationsamt prüft das Härtefallgesuch und entscheidet darüber, ob die gesuchstellende Person eine Aufenthaltsbewilligung erhalten soll oder nicht. Wird dem Gesuch stattgegeben, wird es dem SEM vorgelegt, das als letzte Instanz dem Gesuch zustimmt oder es ablehnt. Wird dem Gesuch zugestimmt, erhält die betreffende Person eine Aufenthaltsbewilligung. Im Fall, dass bereits der Kanton ein Härtefallgesuch ablehnt, können vorläufig Aufgenommene eine Beschwerde beim zuständigen kantonalen Gericht einreichen. Für Asylsuchende und abgewiesene Asylsuchende sowie Sans Papiers gibt es diese Beschwerdemöglichkeit nicht. Je nach Kanton gibt es allerdings eine sog. Härtefallkommission, die die Gesuche nach Ablehnung durch die kantonale Migrationsbehörde nochmals prüft.
Kantonale Härtefallkommission
Eine solche besteht meist aus Vertreter*innen der Behörden sowie externer Expert*innen und prüft die vom kantonalen Migrationsamt abgelehnten Härtefallgesuche oder bereitet sie zuhanden des Migrationsamtes vor. Sie gibt schliesslich eine Empfehlung an den*die Vorsteher*in der zuständigen Behörde (meist das Justiz- und Sicherheitsdepartement) ab. Diese entscheidet letztlich, ob die Gesuche ans SEM weitergeleitet werden. Die Härtefallkommission wird von der entsprechenden Behörde eingesetzt resp. gewählt.
Kantonale Unterschiede
Es gibt zum Teil grosse kantonale Unterschiede in der Handhabung der Härtefallgesuche, in der Anwendung der Härtefallkriterien und der Einsetzung einer Härtefallkommission. Letztere kann entscheidend sein, wenn die zuständige Behörde gerade im Fall von Sans-Papiers eine ablehnende Politik betreibt.
Kommentar
Man könnte meinen, die Härtefallregelung sei doch eine gute Chance für Personen, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, wenn sie z.B. die Flüchtlingseigenschaften nicht erfüllen, aber bereits so weit in der Schweiz integriert sind, dass eine Rückkehr in ihr Herkunftsland die persönliche Lebenssituation enorm verschlechtern würde. Man kann das Ganze aber auch von einer anderen Seite her betrachten und sich fragen, warum Menschen, die hierher gekommen sind, um hier zu arbeiten, um mit ihrer Familie zusammenzusein oder um ihre Lebenssituation insgesamt zu verbessern, nicht erwünscht sind und sich erst durch einen langwierigen Prozess schlagen müssen, um womöglich eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, die nach heutigem Stand eine verbesserte rechtliche Situation nach sich zieht. So einfach das Einreichen eines Härtefallgesuchs für die einen klingen mag, so wenig hat es mit der Realität zu tun. Einerseits werden viele Kriterien, die einem Härtefallgesuch vorangehen, nicht ohne Weiteres erfüllt. Zum Teil sind die Kriterien sehr streng angelegt, wie sich am Beispiel der Sozialhilfeabhängigkeit zeigt. Dass eine Person mit vorläufiger Aufnahme von der Sozialhilfe abhängig ist, ist leider oftmals sehr whrscheinlich, weil viele Arbeitgeber*innen nicht daran interessiert sind, eine Person einzustellen, die nur ‹vorläufig› in der Schweiz ist, vielleicht noch kaum eine Landessprache beherrscht oder keine entsprechende Ausbildung mitbringt. Und was heisst ‹integriert sein›? Reicht es, einmal in der Woche beim örtlichen Fussballclub mitzuspielen oder muss die Person dann doch den Namen der Dorfmetzgerin kennen? Viele der Kriterien können so angelegt werden, wie es dem Kanton gerade am besten passt. Interpretationsspielraum ist vorgegeben.
Die hohen Hürden, die ein Härtefallgesuch mit sich bringen, zeigt sich insbesondere bei Sans-Papiers: mit der Einreichung des Gesuchs erfolgt automatisch der Schritt aus der Anonymität, die Sans-Papiers bewahren (müssen), um ihren gemäss Schweizer Gesetzen unrechtmässigen Status zu verbergen. Mit dem Härtefallgesuch gibt die betreffende Person ihre Identität preis, muss darlegen, dass sie meist lange Zeit irregulär in der Schweiz gewohnt und gearbeitet hat. Wird ein Gesuch positiv bewertet, hat sich der Aufwand, die Angst vor einer Ausschaffung, die Überwindung der Furcht vor dem Preisgeben der Identität gelohnt. Wenn das Gesuch abgelehnt wird, droht indes die Ausschaffung – und zwar in ein ‹Heimatland›, in dem die Person über viele Jahre nicht mehr gelebt und gearbeitet hat, vielleicht kaum mehr ein soziales Netzwerk hat, geschweige denn Arbeit findet.
Die Beratungsstelle
Rechts- und Sozialberatung
Hier siehst du unsere einzelnen Angebote im Bereich der Sozial- und Rechtsberatung im Überblick:
Arbeitsintegration
Wir stehen dem Begriff der 'Arbeitsintegration' im Sinne wie ihn 'New Public Management' und der vielzitierte 'aktivierenden Sozialstaat'geprägt haben, sehr kritisch gegenüber. Dennoch ist die eigene Erwerbstätigkeit insbesondere für Migrant:innen mit prekärem Aufenthaltsstatus in vielerlei Hinsicht absolut zentral. Rund um dieses Thema herum bieten wir deshalb einige verschiedene Formate zur Unterstützung an.
Deutschkurse
Ohne Verständigung ist das Leben schwierig. Wir bieten seit 40 Jahren niederschwellige Deutschkurse für Migrant:innen an: als Ergänzung zu Kursen mit Diplomabschluss, zum gezielten Konversationsaufbau und als sozialen Treffpunkt. Alle Kurse sind hier zu finden:
Weitere Angebote
Mitarbeiten
Praktikum? Zivildienst? Frewilliges Engagement? Es ist vor allem unseren öfters wechselnden (oder über Jahrzehnte treuen :-) Mitarbeiter:innen zu verdanken, dass die Freiplatzaktion Basel seit über 40 Jahren besteht. Ob als Kursleiter*innen, Übersetzer*innen oder bei der Mitarbeit auf der Beratungsstelle oder bei Projekten: überall können wir auf den wertvollen und kompetenten Einsatz von ihen zählen. Interessierst du dich für eines davon? Hier siehts du, was wir gerade im Angebot haben.
Team Beratungsstelle
Auf der Beratungsstelle teilen sich fünf Personen die Geschäftsleitung, dazu kommen zwei oder drei Zivildienstleistende, zwei Praktikant:innen, zwei Übersetzer, zwei Personen für die Reinigung und etliche Freiwillige.
Zur Geschäftsleitung gehören:
Linda Spähni (Rechts- und Sozialberatung)
Lea Schlunegger (Rechts- und Sozialberatung)
Daria Wechsler (Rechts- und Sozialberatung / Bereich Arbeitsintegration)
Moritz Bachmann (Fundraising / Deutschkurse und ÖA)
Moreno Casasola (Politische Arbeit / ÖA)
Vorstand
Der Vorstand der Freiplatzaktion Basel besteht derzeit aus fünf aktiven und einer Person ehrenhalber. Diese sind:
Ratnalingam Rasu (aktiv)
Joe Theilmann (aktiv)
Kathrin Fluri (aktiv)
Mia Nold (aktiv)
Stephy-Mathew Moozhiyil (aktiv)
Barbara Frei-Koller (Ehrenpräsidentin)
Beirat
Unser Beirat besteht aus etlichen Personen aus verschiedenen Berufs- und Gesellschaftsbereichen. Sie teilen unsere Werte und unterstützen uns akzentuiert bei einzelnen Vorhaben, vorwiegend im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Zum Beirat zählen derzeit:
Tonja Zürcher - BastA!-Grossrätin Basel-Stadt
Nils Jocher - Präsident SP Baselland
Samira Marti - Nationalrätin SP
Sarah Schilliger - Soziologin Universitäten Basel und Bern
Kaspar Surber - Journalist
Jaqueline Kalbermatter - Soziologin Univeristät Basel
Vereinsunterlagen
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen zur Freiplatzaktion Basel sowie unsere letzten Jahresberichte:
Leitbild & Statuten
Jahresberichte
Warum Politik...?
"...ihr seid doch eine Beratungsstelle?". Genau weil wir eine solche sind. Und als solche begegnen wird tagtäglich Personen, die vor kleineren, grösseren oder gar aussichtslosen Problemen stehen. Die meisten dieser Probleme sind mit dem Aufenthaltsstatus der Betroffenen verknüpft, deshalb beraten wir überwiegend oft zu asyl- oder ausländerrechtlichen Problemen.
Die allermeisten dieser Probleme haben zwar eine direkte Auswirkung auf die individuelle Situation der Betroffenen, aber der Ursprung des Problems ist systemischer Natur und besteht aus Gesetzen, Bestimmungen, Vorschriften und Behördenpraxis. Diese Dinge sind oftmals ungerecht, aber längst nicht unveränderbar, weil nichts anderes als Ausdruck unserer Gesellschaft. Also müssen wir diese verändern.
Deshalb sehen wir es als Beratungsstelle mit dem direkten und alltäglichen Bezug zur vilizitierten 'Front' als unsere Aufgabe und Verpflichtung, diese Veränderungen herbeizuführen und Ungerechtigkeit im Einzelfall auf gesellschaftspolitischer Ebene anzugehen. Dazu setzen wir uns mittels Öffentlichkeitsarbeit, Lobbying, unendlich vielen Gesprächen, Vernetzung und klarer Positionierung im öffentlichen Raum für eine systemische Verbesserung der Lebensbedingungen aller Migrant:innen in der Region NWS und darüber hinaus ein.
Aktuelle Themen
Viele unserer Themen 'beackern' wir bereits seit Jahren. Hier siehst du eine Übersicht aller Themen, mit denen wir uns aktuell vertieft beschäftigen
Angewiesene Asylsuchende leben in Basel-Stadt zu grossen Teilen in der Notschlafstelle und müssen diese von 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends verlassen. Wir finden: das geht auch anders.
Wer sich 'irregulär' oder 'illegal' in der Schweiz aufhält, kann sich über ein Härtefallgesuch theoretisch legalisieren. Diese Praxis ist sowohl kantonal wie national sehr rigide. Wir versuchen das zu ändern.
Im Schweizer Ausländerrecht besteht kein grundsätzliches Recht auf eine mündliche Anhörung bei, meist läuft das Verfahren schriftlich ab. Dies ist sachundienlich und sollte verbessert werden.
Migrant:innen sind bei Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosenttaggeld häufig von Sanktionen betroffen. Diese sind meist überzogen, wirkungslos oder liessen sich verhindern. Es gibt viel zu tun.
Trotzdem
Seit 2018 erscheint vier mal jährlich unser Rundschreiben trotzdem. Darin reflektieren wir aktuelle Themen, beziehen Stellung oder berichten aus dem Alltag der Freiplatzaktion. Hier findest du sowohl die aktuelle wie auch alle vorangegangenen Ausgaben. Viel Spass damit!
Trotzdem #24: ‹Wir brauchen eine mutigere (Migrations)politik› | August 2026 | (PDF, 8 Seiten)
Alle vergangenen Ausgaben:
Trotzdem #16
Trotzdem #15
Trotzdem #14
Trotzdem #13
Trotzdem #12
Trotzdem #11
Trotzdem #10
Trotzdem #9
Trotzdem #8
Trotzdem #7
Trotzdem #6
Trotzdem #5
Trotzdem #4
Trotzdem #3
Trotzdem #2
Trotzdem #1
Vernetzung
Die Freiplatzaktion Basel engagiert sich in verschiedenen Bündnissen, Zusammenschlüssen, Kooperationsprojekten und Veranstaltungen. Hier die wichtigsten, an welchen wir beteiligt sind.
Spenden
Als unabhängige Beratungsstelle mit gesellschafts- und migrationspolitischem Engagement sind wir stark auf Spenden und Stiftungen angewiesen, um unsere Arbeit machen zu können. Jährlich sind wir so auf Beiträge in der Gesamtsumme von rund CHF 550'000 angewiesen. Wem diese vage Information schon reicht und unsere Arbeit kennt, den/die* ermuntern wir, usn mit einer Spende zu unterstützen!
Bankverbindung
Basellandschaftliche Kantonalbank
4410 Liestal/H PC 40-44-0 Clearing Nr. 769
IBAN CH68 0076 9016 3101 4382 9
Wer genauer wissen will, wofür es sich zu spenden lohnt, sieht hier unsere detaillierten Verwendungszwecke.
Direkte Projektspenden
Die FPA unterhält relativ viele Angebote, die alle Projekt- und Lohnkosten generieren. Hier siehst du, wie hoch die jährlichen Auslagen für die einzelnen Angebote sind und du kannst kannst du direkt an eines dieser Angebote eine Spende machen. Dankeschön!
Direkte Kostenübernahmen
Geld löst Probleme - wer keines hat, weiss as nur zu gut. Abseits unserer Angebote übernehmen wir auch immer wieder direkt Kosten für unsere Klient:innen. Aufgrund verschiedener Faktoren sind Migrant:innen in der Schweiz grundsätzlich stärker von Armut betroffen als Nicht-Migrant:innen. Es gilt die Faustregel: je schwächer die Aufenthaltsbewilligung, desto prekärer die Existenz. Wir helfen schnell und umkompliziert indem wir offene Rechnungen übernehmen oder andere Lücken schliessen. Dafür haben wir jährlich ein Budget von rund CHF 25'000.00. Hier siehst du, welche Art von Kosten wir regelmässig übernehmen und kannst - wenn du willst - direkt dafür eine Spende machen. Dankeschön!
Fast alle Migrant:innen mit prekärem Aufenthaltsstatus kommen oftmals kaum über die Runden im Alltag. Wir helfen aus.
Gerade für Migrant:innen in prekären Lebensumständen sind Gesundheitskosten oftmals kritisch. Wir springen ein.
Wir übernehmen regelmässig offene Mieten (oder Teile davon) von unseren Klient:innen, wenn die Situation es erfordert. Hier kannst du etwas daran Spenden.
Gerichtskosten, Bussen, Ausweisverlängerungen, Aktenbestellungen, etc. Die Liste von Kosten, die Migrant:innen im Austausch mit Behörden betreffen ist lang.