Zur Ausschreibung des Rechtsschutzes im Asylverfahren - Empfehlungen des ‹Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich›
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Mandat für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Rahmen der Asylverfahren in den Bundesasylzentren neu ausgeschrieben. Das ‹Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich›, in welchem die Freiplatzaktion Basel engagiert ist, hat eine Reihe von Empfehlungen und einige kritische Anmerkungen zu dieser Neuvergabe.
Zu den Empfehlungen des Bündnis (PDF)
Kommentar der Freiplatzaktion Basel
Seit mittlerweile bald fünf Jahren sind die ‹Neustrukturierung Asylbereich› und mit ihr der unentgeltliche Rechtsschutz nun schon in Kraft. Eine Zwischenbilanz darf höchstenfalls mager ausfallen. Die erklärten Ziele der Neustrukturierung, die Beschleunigung aller Asylverfahren, ein schnellerer Vollzug und generelle Kosteneinsparungen, sie wurden mehr oder minder erreicht. Bravo.
Aus Perspektive der betroffenen Asylsuchenden sind diese Ziele indes belanglos. Für sie steht im Vordergrund, ob sich am Ende ihres Asylverfahrens ein Bleiberechtsentscheid und/oder eine anderweitige Perspektive eröffnet. Misst man die Neustrukturierung und den Rechtsschutz an diesen Hoffnungen, dann haben sie sich nicht erfüllt.
Es wäre nun tatsächlich weltfremd, von den Behörden (dem Staatssekretariat für Migration SEM) zu erwarten, dass sie diese Hoffnungen zu erfüllen versuchen. Der Rechtsschutz hingegen ist neben seiner Funktion als Kontrollorgan mit diesen Versprechen gestartet: die Hoffnungen zu erfüllen, die Entscheidpraxis des SEM durch sein Wirken nachhaltig zu verändern, den Asylsuchenden vermehrt zu einem Bleiberecht zu verhelfen. An diesen Versprechen muss sich der Rechtsschutz jetzt und künftig messen lassen – bewahrheitet haben sie sich bis dato nicht.
Doch wie auch? Wenn sich in den letzten fünf Jahre etwas akzentuiert hat, dann die Erkenntnis, dass Rechtsarbeit im Asylwesen an seine Grenzen stösst. Das Asylgesetz wurde so oft so weit revidiert und verschärft, dass das Angehen der eigentlichen Probleme über Rechtsarbeit im Asylbereich gar nicht mehr möglich ist, ausgenommen von Einzelfällen. Und wenn doch noch Möglichkeiten bestehen (bspw. in der causa ‹Dublin Kroatien›), dann zermürbt spätestens das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Bemühungen.
Rechtsarbeit im Asylwesen macht demnach nur noch wirklich Sinn, wenn sie ihr eigenes Selbstverständnis ablegt, den Ungerechtigkeiten müsse rein juristisch und im Einzelfall begegnet werden. Dies ist ein Trugschluss. Die Probleme sind politischer Natur und sie benötigen kollektive Lösungen. Vor diesem Hintergrund ist die Neuvergabe auch als Appell an die Entscheidträger:innen in den Organisationen des mandatierten und vielleicht künftig mandatierten Rechtsschutzes zu betrachten: Kontrolle ist gut, Protest ist besser!
Zu den Empfehlungen des Bündnis (PDF)
Kommentar der Freiplatzaktion Basel
Seit mittlerweile bald fünf Jahren sind die ‹Neustrukturierung Asylbereich› und mit ihr der unentgeltliche Rechtsschutz nun schon in Kraft. Eine Zwischenbilanz darf höchstenfalls mager ausfallen. Die erklärten Ziele der Neustrukturierung, die Beschleunigung aller Asylverfahren, ein schnellerer Vollzug und generelle Kosteneinsparungen, sie wurden mehr oder minder erreicht. Bravo.
Aus Perspektive der betroffenen Asylsuchenden sind diese Ziele indes belanglos. Für sie steht im Vordergrund, ob sich am Ende ihres Asylverfahrens ein Bleiberechtsentscheid und/oder eine anderweitige Perspektive eröffnet. Misst man die Neustrukturierung und den Rechtsschutz an diesen Hoffnungen, dann haben sie sich nicht erfüllt.
Es wäre nun tatsächlich weltfremd, von den Behörden (dem Staatssekretariat für Migration SEM) zu erwarten, dass sie diese Hoffnungen zu erfüllen versuchen. Der Rechtsschutz hingegen ist neben seiner Funktion als Kontrollorgan mit diesen Versprechen gestartet: die Hoffnungen zu erfüllen, die Entscheidpraxis des SEM durch sein Wirken nachhaltig zu verändern, den Asylsuchenden vermehrt zu einem Bleiberecht zu verhelfen. An diesen Versprechen muss sich der Rechtsschutz jetzt und künftig messen lassen – bewahrheitet haben sie sich bis dato nicht.
Doch wie auch? Wenn sich in den letzten fünf Jahre etwas akzentuiert hat, dann die Erkenntnis, dass Rechtsarbeit im Asylwesen an seine Grenzen stösst. Das Asylgesetz wurde so oft so weit revidiert und verschärft, dass das Angehen der eigentlichen Probleme über Rechtsarbeit im Asylbereich gar nicht mehr möglich ist, ausgenommen von Einzelfällen. Und wenn doch noch Möglichkeiten bestehen (bspw. in der causa ‹Dublin Kroatien›), dann zermürbt spätestens das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Bemühungen.
Rechtsarbeit im Asylwesen macht demnach nur noch wirklich Sinn, wenn sie ihr eigenes Selbstverständnis ablegt, den Ungerechtigkeiten müsse rein juristisch und im Einzelfall begegnet werden. Dies ist ein Trugschluss. Die Probleme sind politischer Natur und sie benötigen kollektive Lösungen. Vor diesem Hintergrund ist die Neuvergabe auch als Appell an die Entscheidträger:innen in den Organisationen des mandatierten und vielleicht künftig mandatierten Rechtsschutzes zu betrachten: Kontrolle ist gut, Protest ist besser!